Widerrufsrecht
Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, bei der für die Vertragserfüllung ein spezifischer Termin vorgesehen ist.
1. Vertragsgegenstand
Vermietet werden die Ferienhäuser:
• Villa Harley Summer
• Villa Endless Love
• Villa Pleasure
Die vollständige Objektadresse wird im Mietvertrag mitgeteilt.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Mietvertrags und Zahlung der 25% Anzahlung zustande.
Mindestalter Hauptmieter: 18 Jahre. Der Hauptmieter haftet für sämtliche Mitreisenden wie für eigenes Verschulden.
3. Zahlungsbedingungen
• 25 % Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung
• Restzahlung spätestens 30 Tage vor Anreise
• Kaution: 500 USD
• Reinigung: 220 USD
• Zusatzgebühren laut Mietvertrag
Bei Zahlungsverzug behalten sich die Vermieter vor, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Kaution
Die Kaution dient zur Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Die Vermieter sind berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten bei:
• Beschädigungen
• übermäßiger Verschmutzung
• Verstoß gegen Hausordnung
• nicht ordnungsgemäß gereinigtem Grill
• Überschreitung der Personenzahl
• unerlaubten Partys
Reicht die Kaution nicht aus, haftet der Mieter persönlich für den darüber hinausgehenden Schaden.
Die Kaution wird spätestens 14 Tage nach Abreise zurückerstattet, sofern keine Ansprüche bestehen.
5. Sorgfaltspflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
• das Mietobjekt pfleglich zu behandeln
• Inventar vollständig und unbeschädigt zu halten
• Schäden unverzüglich zu melden
• Sicherheitsanweisungen für Pool, Dock, Whirlpool und Grill einzuhalten
Beschädigungen gelten als vom Mieter verursacht, sofern sie während der Mietzeit entstanden sind und nicht unverzüglich gemeldet wurden.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für:
• sämtliche durch ihn oder Mitreisende verursachte Schäden
• Schäden durch unsachgemäße Nutzung
• Verlust von Schlüsseln
• Schäden durch unerlaubte Gäste
Der Mieter haftet auch für grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen am:
• Pool
• Whirlpool
• Dock
• Klimaanlage
• technischen Geräten
• Möbeln
7. Nutzung auf eigene Gefahr
Die Nutzung von Pool, Whirlpool, Dock, Wasserzugang und Grill erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Vermieter haften nicht für:
• Badeunfälle
• Ausrutschen
• unsachgemäße Grillnutzung
• Verletzungen durch eigenverantwortliches Verhalten
Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Vermieter bleibt unberührt.
8. Party- und Veranstaltungsverbot
Die Häuser sind keine Partyhäuser.
Untersagt sind:
• Partys
• Veranstaltungen
• laute Musik
• kommerzielle Nutzung
• Drogenkonsum
Bei Verstoß sind die Vermieter berechtigt:
• den Vertrag fristlos zu kündigen
• das Haus räumen zu lassen
• die örtliche Polizei einzuschalten
• eine Vertragsstrafe bis zu 1.000 USD zu erheben
• die Kaution vollständig einzubehalten
9. Maximale Belegung
Maximal 8 Personen pro Haus.
Bei Überschreitung:
• sofortige Kündigung möglich
• zusätzliche Gebühr pro Person
• Einbehalt der Kaution
10. Haustiere
Haustiere sind ausschließlich in der Villa Pleasure erlaubt.
Unerlaubte Tierhaltung führt zu:
• sofortiger Vertragskündigung
• vollständigem Einbehalt der Kaution
• zusätzlicher Reinigungsgebühr
11. Höhere Gewalt
Hurrikans, Evakuierungen oder behördliche Anordnungen gelten als höhere Gewalt.
Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Es gelten ausschließlich die vertraglich vereinbarten Stornobedingungen.
12. Zutrittsrecht
Die Vermieter bzw. die Hausverwaltung sind berechtigt, das Objekt bei Gefahr im Verzug oder zur Schadensvermeidung zu betreten.
13. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Wohnsitz der Vermieter.
14. Inventarliste und Zustand des Mietobjekts
Für jedes Ferienhaus besteht eine Inventarliste mit vollständiger Aufstellung des vorhandenen Mobiliars, der technischen Geräte sowie der Außenanlagen.
Das Mietobjekt gilt bei Übergabe als ordnungsgemäß und mangelfrei, sofern der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach Check-in schriftlich (E-Mail ausreichend) bestehende Mängel oder fehlende Gegenstände anzeigt.
Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, wird vermutet, dass:
• das Objekt vollständig
• das Inventar vollständig
• und in vertragsgemäßem Zustand
übergeben wurde.
Beschädigungen oder fehlende Gegenstände, die bei Abreise festgestellt werden und nicht gemeldet wurden, gelten als während der Mietzeit entstanden.
Normale, altersübliche Abnutzung bleibt hiervon unberührt.
15. Fotodokumentation und Beweissicherung
Die Vermieter bzw. die Hausverwaltung sind berechtigt, bei:
• Anreise
• Abreise
• sowie bei Verdacht auf Vertragsverletzungen
eine Fotodokumentation des Innen- und Außenbereichs des Mietobjekts zu erstellen.
Diese Dokumentation dient ausschließlich der Beweissicherung bei:
• Beschädigungen
• übermäßiger Verschmutzung
• Verstoß gegen Hausordnung
• unerlaubten Gästen
• Partys oder Veranstaltungen
Die Fotos werden ausschließlich zu Beweiszwecken verwendet und nach abschließender Klärung etwaiger Ansprüche gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Mit Abschluss des Mietvertrags erklärt sich der Mieter mit dieser Beweissicherung ausdrücklich einverstanden.
16. Stromverbrauch
Im Mietpreis sind Stromkosten in Höhe von 3,50 USD pro Tag enthalten.
Ein darüber hinausgehender Stromverbrauch wird dem Mieter mit 0,20 USD pro kWh berechnet.
Der Stromzählerstand wird:
• bei Anreise
• bei Abreise
durch die Hausverwaltung dokumentiert.
Die Ablesung erfolgt durch Foto- oder schriftliche Dokumentation.
Der sich daraus ergebende Mehrverbrauch ist vom Mieter zu erstatten.
Die Vermieter sind berechtigt, die Nachzahlung:
• mit der Kaution zu verrechnen oder
• gesondert in Rechnung zu stellen.
Die Nachforderung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
17. Klimaanlage
Die Klimaanlage ist sachgemäß zu betreiben.
Unzulässig ist insbesondere:
• dauerhaftes Einstellen des Thermostats unter 65°F (18°C)
• Betrieb bei geöffneten Fenstern oder Türen
• mutwillige Manipulation der Anlage
Entstehen durch unsachgemäßen Gebrauch Schäden oder außergewöhnlich hoher Stromverbrauch, haftet der Mieter in voller Höhe.
18. Poolheizung
Alle Pools sind beheizbar.
Die Poolheizung verursacht einen erhöhten Strom- bzw. Energieverbrauch.
Der dadurch entstehende Mehrverbrauch ist vom Mieter im Rahmen der Strommehrverbrauchsregelung zu tragen.
Ein bestimmtes Temperaturniveau wird nicht garantiert, da die Wassertemperatur abhängig ist von:
• Außentemperatur
• Wetterlage
• Jahreszeit
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen witterungsbedingt nicht erreichter Wunschtemperaturen besteht nicht.
19. Zahlungsverweigerung von Nebenkosten
Die Verpflichtung zur Zahlung des Strommehrverbrauchs stellt eine vertragliche Nebenpflicht dar.
Eine Verweigerung der Nachzahlung berechtigt die Vermieter zur:
• Aufrechnung mit der Kaution
• gerichtlichen Geltendmachung der Forderung
• Geltendmachung von Verzugszinsen
